Unsere AGB

§1 Geltungsbereich, Form

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Infoscan GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

 

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Auftraggeber gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist.

 

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Diese bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail), sofern das Gesetz keine strengeren Formvorschriften vorsieht.

 

1.4 Rechtserheblichen Erklärungen sowie Anzeigen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritte oder Minderungen) bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail). Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

 

§2 Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

2.1 Unsere unverbindlichen Angebote erzeugen keinen Rechtsbindungswillen. Ein verbindliches Angebot erfolgt durch die Beauftragung einer Leistung durch den Auftraggeber. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme wird entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder konkludent durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber erklärt.

 

2.2 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil aller unserer Leistungen, insbesondere:

 

a)  Digitalisierung (Inhouse und beim Auftraggeber) sowie elektronische Speicherung von physischen
Dokumenten

b)  Übernahme und Aufbewahrung von physischen
      Dokumenten und Datenträgern

c)   Entsorgung und Vernichtung von physischen
      Dokumenten und Datenträgern

d) Erbringung von Transportdienstleistungen

e)  Entwicklung, Lieferung und Bereitstellung von
      Schnittstellen

Die entsprechenden Leistungen werden detailliert in dem jeweiligen Angebot beschrieben.

 

§ 3 Leistungsfrist/-verzug, Leistungserbringung

3.1 Die Frist zur Erbringung der Leistung wird individuell vereinbart bzw. bei Annahme des Auftrags festgesetzt. Sofern keine Frist festgelegt wurde, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb von ca. sechs Wochen nach Vertragsschluss.

 

3.2 Sofern wir vertraglich vereinbarte Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. höhere Gewalt), nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, können wir den daraus entstehenden Schaden sowie Mehraufwendungen vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

3.4. Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.<s> </s>

 

3.5 Entsteht dem Auftraggeber infolge eines von uns zu vertretenden Verzuges ein Schaden, so kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 10% der vereinbarten Bruttovergütung verlangen, sofern dies im Hinblick auf die Belange des Auftraggebers nicht grob unbillig ist.

3.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

3.7 Die Rechte des Auftraggebers gem. § 8.5 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

 

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1 Eine Lieferung von Dokumenten oder Datenträgern erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern wir uns vertraglich zum Transport der Dokumente oder Datenträger verpflichtet haben, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Individualvertragliche Regelungen zur Lieferung gehen den hier beschriebenen vor.

 

4.2 Beschädigungen einer Sendung sind vom Auftraggeber oder eines bevollmächtigten Dritten bei Übernahme festzustellen, zu reklamieren und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

4.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, haben wir gegen den Kläger einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten).

 

4.4 Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.

 

§ 5 Vernichtung und Löschen der Daten

Sofern keine Rücklieferung der Papierunterlagen vereinbart wurde, werden diese drei Monate nach der letzten Datenlieferung ordnungsgemäß der Vernichtung zugeführt. Der Auftraggeber erhält vorab eine schriftliche Mitteilung und hat eine Frist von 14 Tagen, um Einspruch gegen die Vernichtung einzulegen. Bei umfangreichen oder langfristigen Projekten können Teilvernichtungen während der Projektlaufzeit erforderlich sein. In diesen Fällen erfolgt ebenfalls im Vorfeld eine schriftliche Vernichtungsanfrage an den Auftraggeber.

Die digital erzeugten Daten werden drei Monate nach der letzten Datenlieferung vollständig gelöscht. Auch hierzu erhält der Auftraggeber eine schriftliche Mitteilung und hat die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Verlängerung der Datenaufbewahrung zu beantragen. Sofern keine anderweitige Weisung durch den Auftraggeber erfolgt, wird die Löschung fristgerecht durchgeführt.

Nach drei Monaten werden Dokumente und Daten standardmäßig vernichtet. Dies erklärt der Auftraggeber in einer schriftlichen Einverständniserklärung, die mit der Übergabe der digitalisierten Daten an den Auftraggeber ausgeliefert wird. Die Freigabe der Einverständniserklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Datenübergabe erfolgen.

 

§ 6 Einsatz von Subunternehmern

6.1 Um unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen, dürfen wir Unternehmen als Subunternehmer einsetzen, sofern diese vertraglicher Bestandteil sind. Eine Unterbeauftragung eines Unternehmens, welches nicht im Vertrag oder in den Projektunterlagen definiert ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Dieser darf die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ausgenommen von dieser Regelung sind Transportdienstleitungen, bei denen uns ein Bestimmungsrecht zusteht, es sei denn es wurde schriftlich der Einsatz eines bestimmten Speditionsunternehmens vereinbart.

 

6.2 Im Falle des Einsatzes von Subunternehmern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen wird sichergestellt, dass alle geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eingehalten werden. Sollte ein Subunternehmer in die Auftragsverarbeitung eingebunden werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines Vertrags über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO."

 

§ 7 Urheberrecht, Rechte Dritter

7.1 Der Auftraggeber bestätigt, die Erlaubnis zur Digitalisierung der uns zu diesem Zweck überlassenen Dokumente zu besitzen.

 

7.2 Sollten durch die Erbringung der vereinbarten Leistung Rechte Dritter verletzt werden, hat der Auftraggeber uns von allen hierdurch entstehenden Kosten freizustellen. Insofern behalten wir uns das Recht vor, uns im Falle von Klagen oder Ansprüchen Dritter, welche durch die Erbringung der Leistung entstehen, bei dem Auftraggeber schadlos zu halten.

 

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen, Vergütung

8.1 Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß Angebot<s>.</s>

 

8.2 Bei einer vom Angebot abweichenden Menge an zu verarbeitenden Dokumenten oder Datenträgern, behalten wir uns eine Anpassung der Vergütung für die beauftragte Leistung vor. Dasselbe gilt, sofern das vom Auftraggeber überlassene Material andere als die im Angebot zugrunde gelegten Eigenschaften aufweist und uns hierdurch ein Mehraufwand entsteht. In diesen Fällen kann der Auftraggeber die Fortführung des Auftrags ablehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten werden anteilsmäßig abgerechnet.

 

8.3 Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug (netto) ab Rechnungsstellung fällig und auf das mitgeteilte Geschäftskonto zu überweisen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

 

8.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber unmittelbar in Verzug. Die geschuldete Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

 

8.5 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der erbrachten Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere das Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, unberührt.

 

§ 9 Mängelansprüche des Auftraggebers

9.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Art und Beschaffenheit der Leistung getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Leistung gelten unsere Leistungsbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns öffentlich bekannt gemacht wurden. Eine zusätzliche Garantie besteht gegenüber dem Auftraggeber nur, wenn diese ausdrücklich im jeweiligen Vertrag erklärt wurde.

 

9.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, sofern diese nicht nach dem Vertrag vorausgesetzt sind. Mängelansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit auf der Beschaffenheit der zu digitalisierenden Vorlagen beruht, welche technisch keine höherwertige Scanqualität als die bei der Digitalisierung gewählte erlauben. Werden vom Auftraggeber oder Dritten Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

9.4 Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, und haben wir diesen Mangel zu vertreten, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

 

9.5 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Auftraggeber uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben.

 

9.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

 

9.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar.

 

§ 10 Haftung

10.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

10.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen haben.

 

10.4 Der Auftraggeber kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

10.5 Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 11 Vertragsbeendigung

Die Vertragslaufzeit wird in den individuellen Projektverträgen geregelt. Der Auftraggeber kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Dienstleister die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Sonderkündigungsrechte sind in den jeweiligen Projektverträgen geregelt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Auftragsnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

 

12.2 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz in 74889 Sinsheim ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

12.3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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